Merkblatt für Gynäkologen
zur
Prävention von Varizellen
und deren Komplikationen (Stand: November 2002)
Epidemiologie und
Altersverteilung der Varizellenerkrankung
Jedes Jahr treten in der Bundesrepublik Deutschland zwischen
600.000 und 800.000 Varizellenerkrankungen auf. Der Häufigkeitsgipfel der
Erkrankungen liegt zwischen dem 4. und 6. Lebensjahr. Vor Eintritt in eine
Schwangerschaft sind in der Bundesrepublik noch etwa 3 – 5 % aller Frauen
Varizellenantikörper-negativ, d.h. 20.000 bis 30.000 Frauen gehen jedes Jahr
ungeschützt vor Varizellen und deren Komplikationen in eine Schwangerschaft.
Komplikationen
Ca. 6% der Varizellenerkrankungen verlaufen mit Komplikationen
(u.a. bakterielle Superinfektionen, Pneumonie, ZNS-Manifestationen).
Besonders gefährdet sind Menschen mit einer angeborenen,
erworbenen oder ärztlich, d.h. durch eine immunsuppressive Therapie
verursachten Immunschwäche sowie Schwangere.
Risiken während der
Schwangerschaft
1. Risiko für die
Schwangere selbst:
Bei Schwangeren besteht eine erhöhte Gefahr, im Verlauf von
Varizellen an einer Pneumonie zu erkranken. Die Todesrate beträgt unbehandelt
20-25%. Zur Therapie ist Aciclovir intravenös in einer Dosierung von dreimal
täglich 10 mg/kg KG über 10 Tage indiziert. Auswertungen des Aciclovir-Schwangerschaftsregisters
haben gezeigt, dass bei dieser Medikation nicht mit teratogenen Effekten zu
rechnen ist.
2. Gefahr für das
Kind:
Fetales Varizellensyndrom
Varizellen in der Schwangerschaft können bis zur 20. Woche bei ca.
2% der betroffenen Frauen zu schweren Fehlbildungen beim Feten führen.
Konnatale (neonatale) Varizellen
Wenn die Schwangere innerhalb der letzten 3 Schwangerschaftswochen
an Varizellen erkrankt, muss beim Neugeborenen bis zum 12. Lebenstag mit
Varizellen gerechnet werden. Erkrankt die Mutter innerhalb von 5 Tagen vor bis
zu 2 Tagen nach der Geburt, besteht die Gefahr, dass das Neugeborene zwischen
dem 5. und 10. Lebenstag schwer verlaufende konnatale Varizellen entwickelt.
Die Erkrankung wird durch fehlende mütterliche Antikörper sowie ein unreifes
Immunsystem des Neugeborenen begünstigt. Unbehandelt besteht eine Letalität von
etwa 20%. In Deutschland ist jährlich mit etwa 40 bis 90 Fällen konnataler
Varizellen zu rechnen.
Varizellen beim Neugeborenen, die nach dem 12. Lebenstag
auftreten, sind postnatal erworben. Während bei reifgeborenen Kindern meist
keine Komplikationen zu erwarten sind, können bei Frühgeborenen Varizellen bis
zur 6. Lebenswoche einen schweren Verlauf nehmen.
Prävention durch Impfung
Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO)
empfiehlt die Varizellenimpfung für alle ungeimpften 12- bis 15 –jährige Jugendliche, die anamnestisch
keine Varizellen durchgemacht haben. In dieser Altersgruppe ist eine
serologische Untersuchung vor der Impfung nicht erforderlich.
Bei der Impfung der anderen Indikationsgruppen ist nach Empfehlung
der STIKO neben der “leeren” Varizellenanamnese eine serologische
Kontrolle des Immunstatus erforderlich. Dieses Vorgehen gilt für folgende
Indikationen:
Frauen mit
Kinderwunsch
Personal im
Gesundheitsdienst, vor allem in den Bereichen Pädiatrie, Onkologie,
Gynäkologie/Geburtshilfe, Intensivmedizin und im Bereich der Betreuung von
Immundefizienten sowie bei
Neueinstellungen in Gemeinschaftseinrichtungen für das Vorschulalter
Patienten vor geplanter immunsuppressiver Behandlung bzw.
vor geplanter Organtransplantation (in Ausnahmefällen auch unter
immunsuppressiver Therapie in Absprache mit dem Therapiezentrum).
Patienten mit
schwerer Neurodermitis
Patienten mit Leukämie*
Empfängliche Personen mit engem Kontakt zu den drei zuvor
genannten Gruppen.
*Anmerkung: Impfung nicht unter intensiver
immunsuppressiver Therapie durchführen (z.B. in der Anfangsphase der
Behandlung), sondern nur unter folgenden Voraussetzungen: klinische Remission
mindestens 12 Monate, vollständige hämatologische Remission mit einer
Gesamtlymphozytenzahl von 1.200/ml Blut, Unterbrechung der Erhaltungstherapie
vor und nach der Impfung eine Woche
Darüber hinaus gibt die STIKO in ihrer Empfehlung vom Juli 2002
auch Hinweise zur postexpositionellen
Varizellenprophylaxe durch Inkubationsimpfung für ungeimpfte Personen (außer
Schwangere!) mit negativer Varizellenanamnese und Kontakt zu Risikopersonen.
Die Impfung ist innerhalb von 5 Tagen nach Exposition oder innerhalb von 3
Tagen nach Beginn des Exanthems beim Indexfall durchzuführen.
Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 13. Lebensjahr
besteht die Varizellenimmunisierung aus einer Impfdosis, während bei
Jugendlichen ab 13 Jahren und Erwachsenen zwei Impfdosen im Abstand von sechs
Wochen erforderlich sind.
Passive Immunprophylaxe
Gefährdete
Personen, z.B. ungeimpfte Schwangere ohne Varizellenanamnese, immundefiziente
Patienten mit unbekannter oder fehlender Varizellenimmunität sowie Neugeborene,
deren Mütter 5 Tage vor bis 2 Tage nach der Entbindung an Varizellen erkrankt
sind, sollten innerhalb von 96 Stunden post expositionem eine passive
Immunprophylaxe mit Varicella-Zoster-Immunglobulin (VZIG) erhalten: 0,5 ml/kg
KG i.m. oder 1 ml/kg KG i.v. Der Hauptgrund für eine Immunglobulingabe bei
Schwangeren ist, diese vor schwer
verlaufenden Windpocken zu schützen. Bis heute gibt es keinen Beweis dafür,
dass durch die Gabe von VZIG das fetale Varizellensyndrom verhindert werden
kann. Frühge‑borene, die vor der 28. Schwan‑gerschaftswoche geboren
werden bzw. unter 1.000 g wiegen, sollten unabhängig vom Immunstatus der Mutter
im Falle einer Exposition VZIG erhalten.
Varizellenimpfung unter
dem Aspekt des Arbeitsschutzes und der nosokomialen Infektion
Neben dem Aspekt des Personalschutzes (Biostoffverordnung und
Unfallverhütungsvorschriften) sollte bei dem Personal in allen stationären und
ambulanten Einrichtungen, die mit Kindern, Schwangeren und immunsupprimierten
Patienten jeder Altersgruppe
beschäftigt sind, eine sichere Varizellenimmunität –
entweder durch eine Impfung oder durch eine serologisch nachgewiesene
Wildvirusinfektion – vorliegen. Dies ist für den
Patientenschutz unerlässlich, da sonst bei einer Varizelleninfektion der zuvor aufgeführten
Risikogruppen im ambulanten Bereich der Praxisinhaber, im stationären Bereich
die Krankenhausleitung bzw. der Krankenhausträger im Sinne eines
Organisationsverschuldens haftbar gemacht werden kann.
Ausgewählte Literatur
CDC: Varicella-Zoster
Virus.
Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung der
Viruskrankheiten e.V. Fachausschuss Varizellen. Positionspapier zur Varizellenimpfung.
Bundesgesundheitsbl – Gesundheitsforsch – Gesundheitsschutz 2000; 43: 293–295
Handbuch Infektionen bei Kindern und
Jugendlichen. Hrsg. Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie e.V.
(DGPI)/Red.-Kollegium H. Scholz et al. 3., erw. und überarb. Aufl., München:
Futuramed-Verl., 2000, S. 635-641
RKI: Impfempfehlungen der Ständigen
Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut/Stand: Juli 2002. Epid Bull
28/2002
Sauerbrei A. and P. Wutzler. (1999)
Varicella-Zoster-Virusinfektionen während der Schwangerschaft. Dt. Ärztebl. 96:
A-1198-1203
Wutzler P., Neiß A.,
Banz K., Tischer A.: Ist eine Elimination der Varizellen durch eine allgemeine
Impfung möglich? Dtsch Ärztebl 2002; 99: A 1024 – 1029
Stand.
11.11.2002
Korrespondenzadresse:
DVV Fachausschuss VZV
Sekretariat am Klinikum der FSU Jena
Institut für Virologie und Antivirale Therapie
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07745 Jena
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