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Änderungen der Mutterschutzrichtlinie in Bezug auf
Röteln
Stand: August 2011
Der Erfolg der
Rötelnimpfung ermöglicht den Verzicht auf Röteln-Antikörper-Teste bei geimpften
Schwangeren -
Änderung der deutschen Mutterschaftsrichtlinie
Susanne Modrow im
Namen des gemeinsamen Fachausschusses "Virusinfektion und Schwangerschaft" von
DVV e.V./GfV e.V.
Infektion und Erkrankung
Die früher epidemisch auftretende
Kinderkrankheit Röteln (Rubella,
German measles) wurde erstmals bereits um 1800 beschrieben.
Verantwortlich sind Infektionen mit dem Rötelnvirus, das 1938 durch die
Übertragung von Ultrafiltraten auf Menschen und Affen identifiziert wurde. Die
Röteln sind eine meist harmlose, wenig fieberhafte, teils exanthematische
Erkrankung und verlaufen besoders bei Kindern häufig inapparent. Die Übertragung
erfolgt durch Tröpfcheninfektion, ausgehend von akut infizierten, virämischen
Personen unabhängig davon, ob sie Erkrankungszeichen entwickeln. Die Virämie
beginnt sechs Tage vor Ausbruch des Exanthems und dauert ein bis zwei Wochen.
Viren finden sich auch in Tränenflüssigkeit, Urin, Cervixsekret, Stuhl, Lunge,
Liquor und Synovialflüssigkeit. Das mit der Erkrankung verbundene, kleinfleckige
und nichtkonfluierende Exanthem
tritt gegebenenfalls ein bis zwei Wochen nach Rötelnviruskontakt auf. Es bleibt
bis zu fünf Tagen bestehen, ist oft uncharakteristisch und von anderen
fleckförmigen Exanthemen (z.B. Masern, Ringelröteln) oder allergischen
Reaktionen schlecht zu unterscheiden.
Die Lymphknoten sind mitunter stark angeschwollen und insbesondere junge
Frauen entwickeln gelegentlich Gelenkbeschwerden, die meist innerhalb einiger
Wochen abklingen.
Rötelnembryopathie
Bei einer Epidemie im Jahre 1940
entdeckte der australische Augenarzt Sir Norman Gregg, dass Mütter von Kindern
mit angeborener Katarakt, Hörschäden und Herzmissbildungen ("Gregg-Syndrom")
während der Schwangerschaft Röteln hatten. Damit wurde klar, dass das Virus
nicht nur die harmlosen Röteln verursacht, sondern auch schwerwiegende
Embryopathien, heute bekannt als
kongenitales (angeborenes) Rötelnsyndrom, das durch Augenschäden,
Herzmissbildungen und
Innenohrdefekte als Leitsymptome gekennzeichnet ist und unabhängig davon
auftritt, ob die infizierten Schwangeren selbst Rötelnsymptome ausbildet oder
nicht. Während der Virämiephase werden Plazenta und Fötus in bis zu 90 Prozent
der Fälle infiziert. Fötale Infektionen in den ersten zwölf
Schwangerschaftswochen, also zur Zeit der Organdifferenzierung, führen besonders
häufig zu Embryonalschäden. Die Auswertung der 1964/65 in den USA aufgetretenen
größten bekannten Rötelnepidemie mit der Folge von ca. 11.000 Röteln-induzierte
Fehlgeburten und ca. 20.000 Neugeborenen mit kongenitalem Rötelnsyndrom zeigte
das höchste Embryopathierisiko (60-80 Prozent) bei werdenden Müttern, die sich
kurz vor der Empfängnis oder während des ersten Schwangerschaftsmonats infiziert
hatten. Mit jedem folgenden Monat halbiert es sich und Infektionen nach der 20.
Schwangerschaftswoche stellen kein Risiko mehr dar. Als Spätfolgen beobachtet
man Hörstörungen, Panenzephalitis, Diabetes mellitus und Krampfleiden. Die
meisten Kinder mit kongenitalem Rötelnsyndrom erreichen das Erwachsenenalter
nicht.
Erfolge der Rötelnimpfung
Zur Vermeidung des kongenitalen
Rötelnsyndroms und seiner Folgen wurde ein attenuierter Lebendimpfstoff
entwickelt und 1969 erstmals angewandt. Seine konsequente Anwendung führte 2004
zur Eliminierung der Röteln in den USA.
In der BRD wurde seit 1980die Impfung aller Kleinkinder mit
dem hinsichtlich seiner Schutzwirkung verbesserten
Impfstamm RA-27/3 empfohlen, in den neuen Bundesländern wurde diese
Empfehlung seit der deutschen Wiedervereinigung übernommen und tatkräftig
umgesetzt (s.u.). Die Impfung gilt als sicher,
ist sehr gut verträglich und bietet einen Langzeitschutz, der auch bei sinkender
Rötelninzidenz und/oder abnehmenden Antikörpertitern aufrechterhalten wird.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die
Verwendung der Kombinationsimpfstoffe gegen Masern/Mumps/Röteln (MMR)
beziehungsweise - seit 2004 - Masern/Mumps/Röteln/Varizellen (MMRV), wobei die
erste Dosis zwischen dem 11. und 14., die zweite mit einem Mindestabstand von
vier Wochen zwischen dem 15. und 24. Lebensmonat gegeben werden soll.
Kombiniert mit der Impfempfehlung wurde in den Mutterschaftsrichtlinien die
verpflichtende Testung aller Schwangeren mittels des Hämagglutinationshemmtests
(HAH-Test) auf Rötelnvirus-spezifische Antikörper; als Grenzwert für mit
Sicherheit anzunehmende und im Mutterpass zu
bescheinigende Immunität wurde ein Antikörpertiter
³ 1:32 festgelegt.
Bei niedrigeren Titern musste die Spezifität des
Antikörpernachweises durch alternative Methoden gesichert werden. Bei fehlender
Reaktion (Titer
<1:8) galt die
getestete Person als nicht immun.
Die erfolgreiche Impfstrategie der vergangenen drei
Jahrzehnten bewirkte eine sehr hohe Herdenimmunität in der Bevölkerung
Deutschlands. Im Jahr 2009 hatten bundesweit 96,5 Prozent der Schulanfänger mit
Impfausweis eine Rötelnimpfung dokumentiert und immerhin 91,2 Prozent auch eine
zweite (Tabelle 1). Auch wenn die Impfquoten für die zweite Dosis noch
verbesserungsfähig sind, ist damit der von der WHO gesetzte Grenzwert von 95
Prozent für wenigstens eine Impfung erreicht, der für die Eliminierung der
Röteln und des konnatalen Rötelnsyndrom als notwendig erachtet wird. Folglich
wurden akute Rötelnvirusinfektionen und - in der Folge - das kongenitale
Rötelnsyndrom sehr selten. In den neuen Bundesländern ist eine länderspezifische
Meldepflicht etabliert. Die Daten zeigen einen Rückgang der Inzidenz (Fälle pro
100.000 Einwohner) von 7.51 im Jahr 1996 auf 0.28 beziehungsweise 0.2 in den
Jahren 2005 und 2008; 2010 wurden lediglich 14 akute Rötelninfektionen gemeldet
(Inzidenz 0.09). Rechnet man die den Gesundheitsministerien der neuen
Bundsländer in den Jahren 2005-2010 gemeldeten Daten auf die Gesamtbevölkerung
Deutschlands um, sind jährlich 70-640 akute Rötelnfälle zu erwarten. Konnatale
Röteln sind entsprechend des deutschen Infektionsschutzgesetzes in ganz
Deutschland meldepflichtig. Auch hier findet man nur sehr geringe Fallzahlen:
Von Januar 2001 bis Juli 2010 wurden insgesamt zehn kongenitale Infektionen
gemeldet, wobei davon überwiegend ungeimpfte Frauen betroffen sind, welche die
Infektion im außereuropäischen Ausland erworben haben (Tabelle 2). Auch wenn
diese Zahlen nicht alle fetalen Todesfälle erfassen - Röteln-induzierte Aborte,
Interruptiones und Totgeburten werden nicht gemeldet - so belegen sie doch die
Seltenheit dieser Ereignisse.
Strategiewechsel bei
Schwangerenvorsorge
Aufgrund der durch die konsequente Impfstrategie veränderten
epidemiologischen Lage wurde in den meisten europäischen und nordamerikanischen
Staaten während der vergangenen Jahre die zuvor übliche obligate Testung der
Schwangeren auf Rötelnimmunität eingestellt. Meist beschränkt sich die Testung
auf nicht geimpfte Frauen oder solche, bei denen Verdacht auf akute Infektion
besteht. In den Staaten, welche die Testung noch empfehlen (Großbritannien,
Frankreich), wird diese mit Ligandenassays vorgenommen. Wo Grenzwerte vorgegeben
sind, gelten Titer von 10 oder 15 IU/mL als ausreichend für den Nachweis der
anzunehmenden Immunität. Auch in Deutschland wurden die Mutterschafts- und
Empfängnisrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA, Abschnitt C,
Serologische Untersuchungen und Maßnahmen während der Schwangerschaft, Punkt 1b)
im Mai 2011 der neuen epidmiologischen Lage und der Impfempfehlung der STIKO aus
dem Jahr 2010 angepasst, sie traten im August 2011 in Kraft. Entsprechend dieser
Änderung wird nun der Immunstatus vor Schwangerschaftsbeginn durch Kontrolle des
Impfausweises überprüft. Nur bei Schwangeren, bei denen kein Nachweis über zwei
erfolgte Rötelimpfungen vorliegt, erfolgt die serologische Bestimmung des
Antikörperstatus als Nachweis einer anzunehmenden Immunität. . Bei den
Schwangeren, bei denen in den vergangenen Jahren die Immunität nicht aufgrund
einer entsprechenden serologischen Testung bereits überprüft und dokumentiert
wurde (beispielsweise im Rahmen einer vorherigen Schwangerschaft), gilt diese
Bestimmung ebenfalls als Immunitätsnachweis.
Quellen,
Beschlusstexte:
Impfquoten bei Schuleingangsuntersuchungen 2009. Epidemiol.
Bulletin 2011; Nr. 16.
WHO: Controlling rubella and preventing congenital rubella
syndrome - global Progress 2009. Weekly Epidemiological Report 2010; 85: 413-8.
http://www3.rki.de/SurvStat (Meldedaten RKI)
http://www.g-ba.de/downloads/62-492-550/Mu-RL_2011-05-19.pdf
http://www.g-ba.de/downloads/40-268-1654/2011-05-19_Mu-RL_Roeteln_TrG.pdf
Tabelle 1:
Rötelnimpfquoten der Kinder mit vorgelegtem Impfausweis
(n=678.095) bei Schuleintritt 2009 (Quelle: Epidemiologisches
Bulletin Nr. 16, 2011)
|
|
Kinder mit Impfausweis (%)
|
Röteln
1. Impfung (%)
|
Röteln
2. Impfung (%)
|
|
Deutschland
Gesamt
|
93,0
|
96,5
|
91,2
|
|
Alte Länder
|
92,5
|
95,4
|
89,7
|
|
Neue Länder
|
93,5
|
97,6
|
92,7
|
Tabelle 2: Gemeldete
Fälle konnataler Röteln in Deutschland seit 2001 (Quellen:
Infektionsepidemiologische Jahrbücher meldepflichtiger Krankheiten für die
jeweiligen Jahre des RKI, Berlin)
|
Jahr
|
Fälle (Zahl)
|
Bundesland/
Fallmeldung
|
Herkunftsland/
Infektionsort
|
Impfstatus
|
Embryo-
pathie
|
|
2011*
|
0
|
|
|
|
|
|
2010
|
0
|
|
|
|
|
|
2009
|
2
|
Baden-Württemberg
Nordrhein-Westfalen
|
Ausland/Deutschland
Ausland/unklar**
|
nicht geimpft
geimpft**
|
ja
nein**
|
|
2008
|
1
|
Nordrhein-Westfalen
|
unklar/Deutschland***
|
unklar***
|
ja
|
|
2007
|
0
|
|
|
|
|
|
2006
|
1
|
Thüringen
|
Deutschland/Deutschland
|
unklar
|
ja
|
|
2005
|
0
|
|
|
|
|
|
2004
|
3
|
Baden-Württemberg
Bayern
Bayern
|
unklar/Deutschland
Thailand/Thailand
Sri Lanka/Sri Lanka
|
nicht geimpft
nicht geimpft
unklar
|
ja
nein
ja
|
|
2003
|
1
|
Hessen
|
Pakistan/Pakistan
|
nicht geimpft
|
ja
|
|
2002
|
1
|
Baden-Württemberg
|
unklar/unklar
|
nicht geimpft
|
ja
|
|
2001
|
1
|
Hamburg
|
Afrika/Afrika
|
unklar
|
ja
|
* Stand: September 2011
** Die Mutter ausländischer Herkunft war zu Beginn der
Schwangerschaft geimpft worden. Das Neugeborene war untergewichtig, es zeigte
ansonsten keine klinischen Symptome einer Rötelnembryopathie; im Blut waren
Rötelnvirus-spezifische IgG- und IgM-Antikörper nachweisbar.
*** Die betroffene Schwangere war als obdachlos gemeldet,
weitere Daten liegen nicht vor.
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